In einem Artikel des Nordkuriers wird über die bestehenden Probleme bei
der Umsetzung der Pläne der Stadt für das Warnowquartier berichtet. Eine
entscheidende Rolle spielt hier – wie bei vielen städtischen Flächen – auch
die geplante Grundstücksvergabe im Erbbaurecht. Dazu erklärt die
Fraktionsvorsitzende der Fraktion FDP/Unabhängige Julia Kristin Pittasch:


„Die neuesten Nachrichten aus dem Warnowquartier überraschen uns
nicht. Seit Jahren reden wir uns den Mund fusselig, weil der
Erbbbaurechtsbeschluss der Bürgerschaft die Stadtentwicklung in
Rostock ausbremst. Niemand will das Tafelsilber der Stadt verramschen –
aber gezielte Grundstücksverkäufe können für die Stadt oft deutlich
sinnvoller sein als das starre Festhalten am Erbbaurecht.


Immer wieder haben wir gewarnt, dass der Grundsatz ‚Erbbau vor
Verkauf‘ viele potenzielle Investoren abschreckt. In der Stellungnahme zu
unserem Antrag zur Überarbeitung des Grundsatzbeschlusses behauptet
die Stadt, das wäre nicht der Fall und alles sei in bester Ordnung.
Tatsächlich muss die Oberbürgermeisterin es längst besser wissen, denn
auch die Äußerungen der Wohnungsgenossenschaften sind
unmissverständlich. Und natürlich sind auch die Mieten in Objekten
höher, die auf Erbbauflächen gebaut werden, auch wenn das von
politischen Mitbewerbern immer wieder verklärt wird.


Eine nachhaltige Grundstückspolitik muss mehr leisten als bloßen
Flächenerhalt. Sie muss ermöglichen statt blockieren. Es wird Zeit für eine
moderne, flexible Herangehensweise – Schluss mit starren Prinzipien, die
uns am Bauen hindern!


Die Bürgerschaft hat in ihrer nächsten Sitzung am 4. Juni die Chance,
unserem Antrag ‚Grundstückspolitik weiterentwickeln –
Handlungsspielräume schaffen‘ zuzustimmen und die Weichen für eine
zukunftsfähige Entwicklung Rostocks zu stellen.“