Obwohl in Rostock viele Gehwege und öffentlich zugängliche Flächen zu gefährlichen Rutschbahnen geworden sind, ist der Einsatz von Streusalz nach der geltenden Straßenreinigungssatzung grundsätzlich verboten. Erlaubt ist dieser nur in wenigen Ausnahmefällen und auf besonders gefährlichen Stellen wie Treppen. Typische Lagen wie überfrierende Nässe oder langanhaltender Dauerfrost sind nicht eindeutig geregelt. Viele Eigentümer wissen zudem gar nicht, was konkret zulässig ist.
Die Fraktion FDP/Unabhängige hat deshalb einen Antrag eingebracht, der mehr Handlungsspielraum beim Streusalzeinsatz fordert. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der Fraktion FDP/Unabhängige, Julia Kristin Pittasch:
„Seit Wochen sind viele Gehwege kaum benutzbar. Gerade ältere und bewegungseingeschränkte Menschen erzählen mir, dass sie sich nicht mehr vor die Tür trauen. Wer Angst hat zu stürzen, bleibt zu Hause. Das ist kein Zustand, den wir einfach hinnehmen dürfen.
Nach der aktuellen Satzung ist Streusalz nur in sehr engen Ausnahmefällen erlaubt. In vielen realen Glättesituationen herrscht Unsicherheit. Darf ich streuen oder droht mir ein Bußgeld? Diese Unklarheit führt im Zweifel dazu, dass gar nichts passiert und die Flächen komplett vereist bleiben. Es ist mehr als befremdlich, dass diese Dauerglätte viele städtische Akteure gar nicht zu stören scheint. Stattdessen wird sogar noch auf die aktuell versagenden Regeln verwiesen.
Wir kippen jedes Jahr selbstverständlich Tonnen von Salz auf unsere Straßen, damit der Verkehr rollt. Aber auf Gehwegen, wo Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird auf einmal so getan, als sei jede Handvoll Salz ein Tabubruch.
Wenn Gehwege tagelang spiegelglatt sind, muss die Sicherheit Vorrang haben. Die Regeln müssen der Realität standhalten und dürfen nicht am Leben der Menschen vorbeigehen.“